Staatlicher Rettungssanitäter
5. Mai 2011 von Sarah Drumbl
Nach intensiven Bemühungen freue ich mich nun die Ausbildung zum staatlichen Rettungssanitäter vorstellen zu können.
Die Ausbildung gründet sich auf der Ausbildungsverordnung des Sanitätergesetzes §32 und §33 (1) und gliedert sich in einen Theorieteil von 120 Stunden und einen Praxisteil von 160 Stunden. Verkürzte Ausbildungsvarianten für spezielle Berufsgruppen sind auf unserer Homepage ersichtlich. Die Ausbildung startet im September und ist für berufstätig Interessierte extra an Wochenenden organisiert. Details zu den Ausbildungsinhalten, Terminen und Kosten sind auf unserer Homepage im Bereich “Soziales” ersichtlich. Wem das zu wenig an Information ist, kann sich gerne jederzeit bei mir melden.